Das Verwaltungsrecht bildet ein wesentliches Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den staatlichen Behörden und sowie die Beziehungen zwischen den Behörden selbst. Es befasst sich mit der Organisation und den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sowie mit den Rechten und Pflichten der Bürger im Umgang mit staatlichen Stellen.
Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt Mandanten somit in Verfahren gegenüber Behörden oder in Verfahren, an denen Verwaltungsbehörden beteiligt sind. Hierdurch entstehen eine Vielzahl an verschiedenen Gebieten, in denen ein Fachanwalt tätig ist. Er berät und vertritt seine Mandanten zum Beispiel bei Baugenehmigungen oder Gewerbeerlaubnissen, aber auch, wenn Mandanten von Störungen durch die Bebauung eines Nachbarn betroffen sind. Zudem unterstützt er Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst im Rahmen dienstrechtlicher Fragen.
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