Unser Ziel ist es, in sämtlichen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten eine effiziente und vertrauensvolle Beratung und Vertretung zu bieten.
Die Tätigkeit eines Fachanwalts für Versicherungsrecht ist geprägt von der Beratung und Vertretung von Versicherungsnehmern und Versicherern bei Streitigkeiten über den Umfang des Versicherungsvertrages und die Deckung durch den Versicherer. Wir vertreten in unserer anwaltlichen Praxis sowohl Versicherer, Versicherungsvermittler als auch gewerbliche Versicherungsnehmer und Verbraucher.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist beispielsweise ein klassisches Feld, in dem wir unsere Mandanten vertreten. Wir setzen uns engagiert für die Anerkennung von Berufsunfähigkeit und die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ein.
Die Haftpflichtversicherungen stellen ein weiteres Feld dar, in dem wir sowohl in der privaten als auch in der gewerblichen Haftpflicht beraten und vertreten.
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit bilden Auseinandersetzungen im Rahmen der Unfallversicherung, der privaten Krankenversicherung, der Wohngebäude- und Hausratversicherung oder auch der Rechtsschutzversicherung, der Kfz-Versicherung sowie der Vermögensschadensversicherungen.
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