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RECHTSANWALT UND NOTAR
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

KNUT MEYER DEGERING

k.meyer-degering@ankobs.de
Telefon   0531 242 99 – 35
Telefax   0531 242 99 – 55

WERDEGANG

  • 1989 – 1994 Studium in Göttingen mit Abschluss 1. Staatsexamen
  • 1994 – 1996 Referendariat in Braunschweig mit Abschluss 2. Staatsexamen
  • 1996 Zulassung als Rechtsanwalt und Start der Berufslaufbahn in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Eberhard Mittendorff und meinem Vater Rechtsanwalt und Notar Dr. Wilhelm Meyer Degering
  • 2006 Fusion der Kanzlei mit Schlüter & Kollegen zu Schlüter Meyer-Degering & Partner Rechtsanwälte
  • 2008 Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • 2015 Bestellung zum Notar
  • 2022 Ausscheiden aus der Kanzlei Schlüter · Meyer-Degering · Hampe & Partner Rechtsanwälte mbB
  • 2023 Gründung Anwaltskontor Braunschweig

ANWALTLICHE SCHWERPUNKTE

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich vorwiegend für Unfallgeschädigte und insbesondere seit 2008 für eine Großmandantin in der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen tätig. Bei jedem einzelnen Verkehrsunfall empfiehlt es sich, dass der Geschädigte einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragt, um kein Geld zu verschenken. Da bei dem gegnerischen Haftpflichtversicherer spezialisierte Sachbearbeiter tätig sind, benötigen die Geschädigten von Anfang an kompetente Unterstützung.

Ferner helfe ich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und verteidige Sie ebenso bei Verkehrsstraftaten wie dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Nötigung, der Straßenverkehrsgefährdung oder der fahrlässigen Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls.

Die Qualität aufgrund einer Spezialisierung wie einer Fachanwaltschaft ist für mich wichtig bei der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Neben dem fachlichen Wissen kommt man aber ohne Genauigkeit, einem gesunden Ehrgeiz, einer gewissen Neugier und einen Blick über den Tellerrand nicht weiter. Jeder Fall ist anders und das Recht steht nie still, sondern entwickelt sich immer weiter. Die teilweise komplexe rechtliche Materie muss ich verständlich meinen Mandanten und vielleicht sogar dem Gericht beibringen, um es zu überzeugen.