Spezialist in Sachen Kfz-Leasingrecht
Mein Tätigkeits-Schwerpunkt liegt im Leasing-Recht, namentlich im Bereich des Kfz-Leasings. Dabei bin ich ausschließlich auf Leasing-Geber-Seite tätig. Zu meinen regelmäßigen Aufgaben gehören unter anderem:
- die Geltendmachung von Zahlungs- oder Herausgabe-Ansprüchen aus vorzeitig oder regulär beendeten Kfz-Leasing-Verträgen mit Kilometerabrechnung oder mit Restwertabrechnung, sei es gegenüber Leasing-Nehmern oder deren Bürgen oder Erben, wobei häufig Fragen der Konformität der Vertragsabrechnung und der Fahrzeugverwertung mit den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung tangiert werden;
- die Abwehr von Leasing-Nehmer-Klagen, die auf eine vermeintlich unrichtige Vertragsabrechnung, auf eine vom Leasing-Geber vermeintlich zu Unrecht einbehaltene Leasing-Sonderzahlung, auf vermeintlich zu Unrecht verweigerte Dienstleistungen, auf vermeintliche Auskunftsansprüche oder auf vermeintliche Verkaufs- und Übereignungs-pflichten des Leasing-Gebers gestützt werden;
- die Abwehr von Verbraucher-Widerrufsklagen, die auf eine fehlende oder angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder angeblich unzureichende Pflichtangaben im Leasing-Vertrag gestützt werden.
- die Abwehr von Herausgabeansprüchen aus vermeintlichem gutgläubigem Erwerb eines vormaligen Leasing-Fahrzeuges einschließlich Akteneinsicht in Ermittlungsakten in Fällen von unterschlagenen Leasing-Fahrzeugen;
- die Abwehr von Leasing-Nehmer-Klagen, die auf die Dieselproblematik oder auf vermeintliche sonstige Sachmängel des Leasing-Fahrzeuges gestützt werden;