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FACHANWALT FÜR BAU -UND ARCHITEKTENRECHT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT

RAINER SÖHNGEN

r.soehngen@ankobs.de
Telefon   0531 242 99 – 15
Telefax   0531 242 99 – 55

WERDEGANG

  • Nach bestandenem Abitur absolvierte ich zunächst meine Bundeswehrzeit bei der Teilstreitkraft Marine in Eckernförde. Im Anschluss daran begann ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen, das ich erfolgreich abschließen konnte. Meine Referendarzeit verbrachte ich im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, wo ich seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen bin.
  • Meine berufliche Laufbahn begann ich in der ehemaligen Rechtsanwaltskanzlei Wrede, Ulrich und Partner, heute Göhmann Rechtsanwälte, in Braunschweig. Von dort wechselte ich in die damalige Kanzlei Hedel, Herbst, von Behr, deren Partner ich später wurde. Seit dem 01.01.2023 führt die Kanzlei, nach dem Zusammenschluss mit weitern Partnern, den Namen Anwaltskontor Braunschweig Söhngen und Partner Rechtsanwälte mbB.
  • Seit August 2000 bin ich Fachanwalt für Familienrecht und seit April 2014 zugleich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
  • Ich bin Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsverein für Bau- und Architektenrecht sowie für Familienrecht. Darüber hinaus bin ich Mitglied der Jägerschaft des Landkreises Wolfenbüttel e.V., in dem ich für eine Wahlperiode dem Vorstand angehörte.

ANWALTLICHE SCHWERPUNKTE

1. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Im Bau- und Architektenrecht vertrete ich die Interessen von Handwerksunternehmen, Bauträgern und Kommunen aus öffentlich vergebenen Bauvorhaben, ebenso wie die von Bauherren, sowohl in der außergerichtlichen Begleitung als auch in Gerichtsverfahren, einschließlich dem selbständigen Beweisverfahren und Eilverfahren zur Forderungssicherung.

2. Fachanwalt für Familienrecht

Die Tätigkeit im Familienrecht erstreckt sich auf die Bereiche des Unterhaltsrechts, der Vermögensauseinandersetzung-Zugewinnausgleich– und der Scheidung. Hinzu kommen die Beratung zu Fragen aus dem Nebengüterrecht und den Schnittstellen zum Erbrecht und zum Sozialversicherungsrecht.

3. Prozessvertretung bei Verkehrsunfällen

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Prozessvertretung bei Verkehrsunfällen, sowie der Forderungsdurchsetzung für Unternehmen der Automobilbranche und in den unterschiedlichsten Fallgestaltungen der Kommunalhaftung im Bereich der Amtshaftung.